Ich bin aus beruflichen Gründen von Deutschland in die Schweiz umgezogen und habe keinen Erst-/Zweitwohnsitz mehr in Deutschland.
Da ich die Leistungen meines Telefonanbieters Vodafone/Arcor nicht mehr in Anspruch nehmen kann, denke ich, dass ich ein Kündigungsrecht aus "wichtigem Grund" habe. "Wichtige Gründe" sind unter anderem, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht.
Anbei der Briefwechsel und Email-Verkehr, der sich mit Vodafon/Arcor bislang ergeben hat. Sie sind chronologisch geordnet. Die Zeitleiste befindet sich rechts. Der erste Brief ging am 01.12.2011 an Vodafone/Arcor.
Bei Vodafone/Arcor scheint die Kundenfreundlichkeit aufzuhören, sobald sie einen Kunden verlieren.
Der Konzern kämpft um jeden Cent, den er seinen Kunden aus der Tasche ziehen kann.
Ich bin dankbar für jeden, der mir hierzu rechtlichen Rat geben kann und mir mit juristischem Wissen weiterhilft.
Ich bin aus beruflichen Gründen von Deutschland in die Schweiz umgezogen. Da ich die Leistungen meines Telefonanbieters Vodafone/Arcor nicht mehr in Anspruch nehmen kann, denke ich, dass ich ein Kündigungsrecht aus "wichtigem Grund" habe. Anbei der Briefwechsel und Email-Verkehr, der sich mit Vordafon/Arcor bislang ergeben hat. Ich bin dankbar für jeden, der mir hierzu rechtlichen Rat geben kann und mir mit juristischem Wissen weiterhilft.
Sonntag, 29. Januar 2012
Freitag, 27. Januar 2012
Kündigung von Telefonverträgen bei Umzug (AG Ulm 2 C 211/08)
Kündigung von Telefonverträgen bei Umzug (AG Ulm 2 C 211/08)
AG Ulm Urteil vom 23.5.2008, 2 C 211/08
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 121,00 EUR
Tatbestand
Mit Auftrag vom 26.04.2006 beantragte die Beklagte bei der Klägerin einen Telefon- und DSL-Anschluss „ Maxi", welchen die Klägerin mit Auftragsbestätigung vom 28.04.2006 bestätigte. Als Mindestlaufzeit wurden 24 Monate vereinbart.
Am 09.01.2007 kündigte die Beklagte zum 20.01.2007 wegen ihres bevorstehenden Umzuges am 20.01.2007 nach W.. Gleichzeitig widerrief die Beklagte die Einzugsermächtigung. Die Klägerin bestätigte mit Schreiben vom 12.01.2007 die Kündigung zum 16.05.2008. An dem neuen Wohnort der Beklagten ist ein Anschluss an die Telekommunikationsdienste der Klägerin nicht möglich.
Die Klägerin macht mit der vorliegenden Klage die ab 21.01.2007 bis 16.05.2008 die angefallenen Bereitstellungs- und Verbindungsentgelte in Höhe von 50 %, mithin 118,79 EUR geltend, zuzüglich 3,00 EUR Rücklastschriftgebühr. Darüber hinaus beantragt die Klägerin Inkassokosten sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Die Klägerin ist der Auffassung, der Umzug der Beklagten könne nicht zu Lasten der Klägerin gehen, dies ergebe sich auch aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin Ziffer 5.5, welche die Beklagte bei Abschluss des Vertrages anerkannt habe.
Die Klägerin beantragt,
Mit dem Umzug sei die Geschäftsgrundlage weggefallen, zudem habe die Klägerin im telefonischen Gespräch ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug eingeräumt. Die AGB-Regelung Ziffer 5.5 sei unwirksam, da diese die Beklagte unangemessen benachteilige. Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst deren Anlagen Bezug genommen.
Die zulässige Klage hat in der Sache selbst keinen Erfolg.Die Klägerin hat keine weiteren Zahlungsansprüche, da die Beklagte den Vertrag wirksam zum 20.01.2007 kündigte. Zwar sieht Ziffer 5.5 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin vor, dass der Kunde bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Bereitstellungsentgelts abzüglich der Klägerin hierdurch ersparten Aufwendungen verpflichtet bleibt, wenn der Kunde aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der vertraglichen Leistung gehindert (z.B. Umzug) sei oder der Zugang zu den vertraglichen Diensten von der Klägerin berechtigt ganz oder teilweise gesperrt wurde.
Diese Klausel erhält hinsichtlich des genannten Umstandes eines Umzugs des Kunden der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand. Der Umzug wird angeführt als Beispiel für einen in der Person des Kunden liegenden Grundes, ohne jedoch zwischen einem unverschuldeten und verschuldeten Umstand zu differenzieren.
Vorliegend ist zwar der Umzug von der Beklagten vorgenommen worden, diese wäre jedoch an ihrem neuen Wohnort durchaus bereit und in der Lage, die vertraglichen Leistungen der Klägerin zu nutzen, dies ist jedoch aufgrund des nicht erschlossenen Gebietes mit dem klägerischen Netz nicht möglich. Wird für diesen Fall jedoch dem Kunden kein schriftliches Kündigungsrecht zugestanden, bedeutet dies eine unangemessene Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Damit ist diese Klausel gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn nicht auch für den Fall des Umzuges durch den Kunden in ein von der Klägerin nicht erschlossenes Gebiet ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Kunden vorgesehen wird. Ein solches Kündigungsrecht räumen die Vertragsbedingungen der Klägerin in der hier geltenden Fassung dem Kunden nicht ein.
Der Beklagten ist im vorliegenden Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zuzugestehen, welches diese wirksam mit Schreiben vom 09.01.2007 zum 20.01.2007 ausübte. Der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien ist mithin wirksam zum 20.01.2007 beendet, so dass der Klägerin ab diesem Zeitpunkt keine weitergehenden Zahlungsansprüche zustehen.
Die Klage ist daher abzuweisen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO; die vorläufige Vollsteckbarkeit hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 121,00 EUR
Mit Auftrag vom 26.04.2006 beantragte die Beklagte bei der Klägerin einen Telefon- und DSL-Anschluss „ Maxi", welchen die Klägerin mit Auftragsbestätigung vom 28.04.2006 bestätigte. Als Mindestlaufzeit wurden 24 Monate vereinbart.
Am 09.01.2007 kündigte die Beklagte zum 20.01.2007 wegen ihres bevorstehenden Umzuges am 20.01.2007 nach W.. Gleichzeitig widerrief die Beklagte die Einzugsermächtigung. Die Klägerin bestätigte mit Schreiben vom 12.01.2007 die Kündigung zum 16.05.2008. An dem neuen Wohnort der Beklagten ist ein Anschluss an die Telekommunikationsdienste der Klägerin nicht möglich.
Die Klägerin macht mit der vorliegenden Klage die ab 21.01.2007 bis 16.05.2008 die angefallenen Bereitstellungs- und Verbindungsentgelte in Höhe von 50 %, mithin 118,79 EUR geltend, zuzüglich 3,00 EUR Rücklastschriftgebühr. Darüber hinaus beantragt die Klägerin Inkassokosten sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Die Klägerin ist der Auffassung, der Umzug der Beklagten könne nicht zu Lasten der Klägerin gehen, dies ergebe sich auch aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin Ziffer 5.5, welche die Beklagte bei Abschluss des Vertrages anerkannt habe.
Die Klägerin beantragt,
- die Beklagte zu verurteilen, an sie 121,79 EUR nebst Zinsen in Höhe von 10 % hieraus seit 01.,09.2007 zu bezahlen;
- die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin entstandene Nebenkosten in Höhe von 43,50 EUR und nicht festsetzbare Rechtsanwaltskosten in Höhe von 19,50 EUR zu bezahlen.
Mit dem Umzug sei die Geschäftsgrundlage weggefallen, zudem habe die Klägerin im telefonischen Gespräch ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug eingeräumt. Die AGB-Regelung Ziffer 5.5 sei unwirksam, da diese die Beklagte unangemessen benachteilige. Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst deren Anlagen Bezug genommen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage hat in der Sache selbst keinen Erfolg.Die Klägerin hat keine weiteren Zahlungsansprüche, da die Beklagte den Vertrag wirksam zum 20.01.2007 kündigte. Zwar sieht Ziffer 5.5 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin vor, dass der Kunde bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Bereitstellungsentgelts abzüglich der Klägerin hierdurch ersparten Aufwendungen verpflichtet bleibt, wenn der Kunde aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der vertraglichen Leistung gehindert (z.B. Umzug) sei oder der Zugang zu den vertraglichen Diensten von der Klägerin berechtigt ganz oder teilweise gesperrt wurde.
Diese Klausel erhält hinsichtlich des genannten Umstandes eines Umzugs des Kunden der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand. Der Umzug wird angeführt als Beispiel für einen in der Person des Kunden liegenden Grundes, ohne jedoch zwischen einem unverschuldeten und verschuldeten Umstand zu differenzieren.
Vorliegend ist zwar der Umzug von der Beklagten vorgenommen worden, diese wäre jedoch an ihrem neuen Wohnort durchaus bereit und in der Lage, die vertraglichen Leistungen der Klägerin zu nutzen, dies ist jedoch aufgrund des nicht erschlossenen Gebietes mit dem klägerischen Netz nicht möglich. Wird für diesen Fall jedoch dem Kunden kein schriftliches Kündigungsrecht zugestanden, bedeutet dies eine unangemessene Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Damit ist diese Klausel gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn nicht auch für den Fall des Umzuges durch den Kunden in ein von der Klägerin nicht erschlossenes Gebiet ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Kunden vorgesehen wird. Ein solches Kündigungsrecht räumen die Vertragsbedingungen der Klägerin in der hier geltenden Fassung dem Kunden nicht ein.
Die Klage ist daher abzuweisen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO; die vorläufige Vollsteckbarkeit hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
Donnerstag, 26. Januar 2012
26.01.2012 erneute Kündigung bei Vodafone/Arcor
Vorname Nachmane, Straße 1, 12345 Wohnort
Tel. 0123 456 789, Vorname.Nachmane@web.de
Vorname Nachmane, Straße. 1, 12345 Wohnort
Vodafone D2 GmbH
Postfach 10 25 63
45025 Essen
Deutschland
Mit freundlichen
Grüßen
Vorname Nachname
Anlage 3: Brief vom 11.01.2012, „Abmeldebestätigung als Kopie“
Anlage 4: Email vom 16.01.2012, „Antwort an Herrn A. Henkel, #vfteam09*“
Anlage 5: Kopie Abmeldebestätigung aus Deutschland
Anlage 6: Kopie Meldebestätigung für die Schweiz
Tel. 0123 456 789, Vorname.Nachmane@web.de
Vorname Nachmane, Straße. 1, 12345 Wohnort
Vodafone D2 GmbH
Postfach 10 25 63
45025 Essen
Deutschland
Schweiz, den 26.01.2012
Kundennummer:
00xxxxxxxxxx
Sehr
geehrter Damen und Herren,
vielen
Dank für Ihren Brief mit der Kündigungsbestätigung zum 23.07.2012.
Ich
bin zum 01.01.2012 bin ich aus beruflichen Gründen von Wohnort (Straße 1) in
die Schweiz umgezogen und kann deshalb Ihre Leistungen dort nicht mehr in
Anspruch nehmen. Ich bin nicht mehr in Deutschland gemeldet, habe also weder
einen Erst- noch einen Zweitwohnsitz in Deutschland.
Ich
erachte dies als wichtigen Grund für meine Kündigung und verweise Sie auf
§§313, 314 BGB und Ihre AGB 10.2 „Im Übrigen bleibt das Recht der
Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt“. Der
Vertragszweck kann objektiv nicht mehr erreicht werden. Ich verweise Sie
außerdem auf ein Urteil der AG Ulm vom 23.5.2008 (Az.: 2 C 211/08), bei dem
entschieden wurde, dass bei einem Umzug an einen Ort, an dem der
Telefonanbieter keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann, die die
außerordentliche Kündigung berechtigt ist.
Zum
bereits stattgefundenen Schriftwechsel:
Ich
habe Ihnen am 02.12.2012 schriftliche meine Kündigung mitgeteilt (Anlage 1).
Mir wurde in KW 52 / 2011, von einem Kundenbetreuer am Telefon bestätigt, dass
dieser Brief angekommen ist und als Scan in ihren Systemen hinterlegt ist. Ich
habe Ihnen am 11.01.2012 eine E-Mail geschrieben (Anlage 2) mit meiner
Abmeldebestätigung aus Deutschland und meiner Meldebestätigung für die Schweiz
als PDF Anhang. Außerdem habe ich Ihnen am selben Tag noch einen Brief zum
selben Thema geschrieben (Anlage 3). Herrn
A. Henkel, #vfteam09*, teilte mir am 16.01.2011 mit, dass die Kündigung
bearbeitet wird (Anlage 4).
Bitte
bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Beendigungszeitpunkt
des Vertragsverhältnisses schriftlich!
Für
Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vorname Nachname
Anlage
1: Brief vom 02.12.2011, „Kündigung zum 01.01.2012“
Anlage
2: Email vom 11.01.2012, „Abmeldebestätigung per PDF im Anhang“. Anlage 3: Brief vom 11.01.2012, „Abmeldebestätigung als Kopie“
Anlage 4: Email vom 16.01.2012, „Antwort an Herrn A. Henkel, #vfteam09*“
Anlage 5: Kopie Abmeldebestätigung aus Deutschland
Anlage 6: Kopie Meldebestätigung für die Schweiz
Montag, 16. Januar 2012
16.01.2012 Anwort von Vodafone/Arcor
Vodafone/Arcor hat meine Kündigung erhalten. Juhu!! Sie möchten mit mir sprechen um meine "Beweggründe" zu erfahren. Hat jemand Lust beim raten mitzuhelfen? Ja? Was werden wohl meine Gründe gewesen sein...hmmm....vielleicht habe ich mich "bewegt"? Räumlich "wegbewegt" in ein anderes Land?
16.01.12 Mail an Herrn Henckel, #vfteam09*, Vodafone/Arcor
From:Vorname Nachname
Sent:Monday, January 16, 2012 9:14 PM
To: kontakt@vodafone.com
Subject: Re: Hier kommt die gewünschte Info - Vodafone
Dialog ID: [3242822002]
Sehr geehrter Herr Henkel,
Sie arbeiten schon seit Ende November an diesem schwierigen Sachverhalt. Ich
bitte Sie, mir bis 31.01.2012 eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung
zuzuschicken. Es geht für den Konzern Arcor/Vodafone um etwa 7 Monate vorzeitige
Entlassung aus meinem regulären Vertrag, der Ende Juli 2012 meinerseits
sowieso regulär kündbar ist. Dies entspricht für den Konzern, der 2011 einen
Umsatz von 45 Milliarden Pfund gemacht hat, etwa 250 Euro. Ich habe Ende
November 2011 schriftlich aufgrund eines Wohnortswechsels aus beruflichen
Gründen gekündigt. Ich habe weder einen Erstwohnsitz, noch einen Zweitwohnsitz
in Deutschland. Meine Abmeldebestätigung haben Sie sowohl als Scan, als auch als
Brief erhalten. Ich kann Ihre Leistungen an meinem neuen Wohnort nicht in Anspruch
nehmen. Ich bitte Sie, dies als wichtigen Grund für diese außerordentliche Kündigung zu bewerten.
Bitte sperren Sie unverzüglich meinen Telefonanschluss (01234 5678 90).
Bitte löschen Sie auch meine Einzugsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Sent:Monday, January 16, 2012 9:14 PM
To: kontakt@vodafone.com
Subject: Re: Hier kommt die gewünschte Info - Vodafone
Dialog ID: [3242822002]
Sehr geehrter Herr Henkel,
Sie arbeiten schon seit Ende November an diesem schwierigen Sachverhalt. Ich
bitte Sie, mir bis 31.01.2012 eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung
zuzuschicken. Es geht für den Konzern Arcor/Vodafone um etwa 7 Monate vorzeitige
Entlassung aus meinem regulären Vertrag, der Ende Juli 2012 meinerseits
sowieso regulär kündbar ist. Dies entspricht für den Konzern, der 2011 einen
Umsatz von 45 Milliarden Pfund gemacht hat, etwa 250 Euro. Ich habe Ende
November 2011 schriftlich aufgrund eines Wohnortswechsels aus beruflichen
Gründen gekündigt. Ich habe weder einen Erstwohnsitz, noch einen Zweitwohnsitz
in Deutschland. Meine Abmeldebestätigung haben Sie sowohl als Scan, als auch als
Brief erhalten. Ich kann Ihre Leistungen an meinem neuen Wohnort nicht in Anspruch
nehmen. Ich bitte Sie, dies als wichtigen Grund für diese außerordentliche Kündigung zu bewerten.
Bitte sperren Sie unverzüglich meinen Telefonanschluss (01234 5678 90).
Bitte löschen Sie auch meine Einzugsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
16.01.12 Antwortmail von Herrn Henckel #vfteam09*, Vodafone
From: Vodafone Kontakt@vodafone.com
Sent:Monday, January 16, 2012 10:34 AM
To: Vorname Nachname
Subject: Hier kommt die gewünschte Info - Vodafone
Dialog ID: [3242822002]
Guten Tag Herr Nachname,
vielen Dank für Ihre Mail.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst heute
antworten.
Ihre Reklamation zum Kündigungstermin haben wir erhalten und diese wird von
uns bearbeitet. Die Prüfung des Sachverhaltes kann ein wenig Zeit beanspruchen.
Sie werden von uns schriftlich informiert. Wir bitten Sie noch um ein wenig Geduld und bedanken uns im Voraus.
Sind noch Fragen offen geblieben? Dann nennen Sie uns einfach eine Rückrufnummer
und einen Zeitraum, in dem Sie erreichbar sind. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Start in die Woche.
Freundliche Grüße
A. Henkel
Vodafone-WebTeam
#vfteam09*
Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter
www.vodafone.de/pflichtangaben
Hier noch ein Tipp für Sie: das Vodafone Forum!
Tauschen Sie mit anderen Kunden Neuigkeiten, Tricks und Tipps aus. Werden Sie
Teil der Vodafone-Community und besuchen Sie uns:
www.vodafone.de/forum
Alternativ finden Sie auch hier weiteren Support.
Sent:Monday, January 16, 2012 10:34 AM
To: Vorname Nachname
Subject: Hier kommt die gewünschte Info - Vodafone
Dialog ID: [3242822002]
Guten Tag Herr Nachname,
vielen Dank für Ihre Mail.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst heute
antworten.
Ihre Reklamation zum Kündigungstermin haben wir erhalten und diese wird von
uns bearbeitet. Die Prüfung des Sachverhaltes kann ein wenig Zeit beanspruchen.
Sie werden von uns schriftlich informiert. Wir bitten Sie noch um ein wenig Geduld und bedanken uns im Voraus.
Sind noch Fragen offen geblieben? Dann nennen Sie uns einfach eine Rückrufnummer
und einen Zeitraum, in dem Sie erreichbar sind. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Start in die Woche.
Freundliche Grüße
A. Henkel
Vodafone-WebTeam
#vfteam09*
Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter
www.vodafone.de/pflichtangaben
Hier noch ein Tipp für Sie: das Vodafone Forum!
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Teil der Vodafone-Community und besuchen Sie uns:
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Mittwoch, 11. Januar 2012
11.01.12 Brief an Vodafone/Arcor mit meiner Abmeldebestätigungen
Vorname Name, Straße, 123456, Wohnort
Tel.0123 / 456 789, Vorname.Nachname@web.de
Vorname Name, Straße. 1, 12345 WohnortArcor
Postfach 10 25 63
45025 Essen
Deutschland
Schweiz, den 11.01.2012
Kundennummer: 00xxxxxxxxxx
Sehr geehrter Damen und Herren,
anbei wie heute, den 11.01.2012, von einem Ihrer Kundenberater angefordert die Abmeldebestätigung von Deutschland (Straße 1, 12345 Wohnort) und die Anmeldebestätigung in der Schweiz (s’Sträßli 2, 4321 s‘Örtli) zu meinem Brief vom 02.12.2012.
Ich bitte Sie, meinen Wohnortswechsel aus beruflichen Gründen als wichtigen Grund für diese außerordentliche Kündigung zu bewerten.
Ich bitte um rasche Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Anlage:
Brief vom 02.12.2012
Kopie Abmeldebescheinigung Deutschland
Kopie Anmeldebescheinigung Schweiz
Tel.0123 / 456 789, Vorname.Nachname@web.de
Vorname Name, Straße. 1, 12345 WohnortArcor
Postfach 10 25 63
45025 Essen
Deutschland
Schweiz, den 11.01.2012
Kundennummer: 00xxxxxxxxxx
Sehr geehrter Damen und Herren,
anbei wie heute, den 11.01.2012, von einem Ihrer Kundenberater angefordert die Abmeldebestätigung von Deutschland (Straße 1, 12345 Wohnort) und die Anmeldebestätigung in der Schweiz (s’Sträßli 2, 4321 s‘Örtli) zu meinem Brief vom 02.12.2012.
Ich bitte Sie, meinen Wohnortswechsel aus beruflichen Gründen als wichtigen Grund für diese außerordentliche Kündigung zu bewerten.
Ich bitte um rasche Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Anlage:
Brief vom 02.12.2012
Kopie Abmeldebescheinigung Deutschland
Kopie Anmeldebescheinigung Schweiz
11.01.12 Email an Vodafone/Arcor
Von: Vorname Nachname []
Gesendet: Mittwoch, 11. Januar 2012 11:42:53
An: info@vodafone.com
CC: kontakt@vodafone.com; Vorname.Nachname@gmx.de
Betreff: Kündigung für 07116931151
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie soeben mit einem Berater Ihrer Telefonhotline besprochen sende ich Ihnen die
Abmeldebestätigung aus Deutschland und die Anmeldebestätigung In der Schweiz zu. Sie erhalten diese Dokumente in den nächsten Tagen per Post zugeschickt.
Ich habe am 24.11.2011 meinen Vertrag schriftlich aufgrund eines Wohnortswechsels in die
Schweiz gekündigt. Die Kündigung sollte zum 01.01.2012 erfolgen (mein Vertrag
läuft noch bis Juli 2012). Der Brief ist bei Ihnen eingegangen und in Ihren Systemen als Scan erfasst (Telefongespräch mit einem Berater zwischen Weihnachten und Neujahr). Ich habe seit 01.01.2012 weder einen Erstwohnsitz, noch einen Zweitwohnsitz in Deutschland.
Vielen Dank für eine schnelle Bearbeitung. Bitte löschen Sie auch meine Einzugsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
ehemals Straße 1, 12345 Wohnort, Deutschland. Tel. 01234 567890.
seit 01.01.2012, s’Sträßli 1, 4321 s‘Örtli, Schweiz
Gesendet: Mittwoch, 11. Januar 2012 11:42:53
An: info@vodafone.com
CC: kontakt@vodafone.com
Betreff: Kündigung für 07116931151
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie soeben mit einem Berater Ihrer Telefonhotline besprochen sende ich Ihnen die
Abmeldebestätigung aus Deutschland und die Anmeldebestätigung In der Schweiz zu. Sie erhalten diese Dokumente in den nächsten Tagen per Post zugeschickt.
Ich habe am 24.11.2011 meinen Vertrag schriftlich aufgrund eines Wohnortswechsels in die
Schweiz gekündigt. Die Kündigung sollte zum 01.01.2012 erfolgen (mein Vertrag
läuft noch bis Juli 2012). Der Brief ist bei Ihnen eingegangen und in Ihren Systemen als Scan erfasst (Telefongespräch mit einem Berater zwischen Weihnachten und Neujahr). Ich habe seit 01.01.2012 weder einen Erstwohnsitz, noch einen Zweitwohnsitz in Deutschland.
Vielen Dank für eine schnelle Bearbeitung. Bitte löschen Sie auch meine Einzugsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
ehemals Straße 1, 12345 Wohnort, Deutschland. Tel. 01234 567890.
seit 01.01.2012, s’Sträßli 1, 4321 s‘Örtli, Schweiz
11.01.12 Telefongespräch mit einem Kundenbetreuer
Ich führe ein weiteres Gespräch mit einem Kundenberater von Vodafone/Arcor und bekomme die Frage gestellt, warum ich eigentlich kündige (Vodafone/Arcor stellt sich dumm und hält mich hin....).
Man sagt mir, dass ich noch meine Abmeldebestätigung aus Deutschland schicken müsste, dann würde meine Kündigung weiter bearbeitet werden. Ich bekomme dann in den nächsten Tagen eine Antwort ......
Man sagt mir, dass ich noch meine Abmeldebestätigung aus Deutschland schicken müsste, dann würde meine Kündigung weiter bearbeitet werden. Ich bekomme dann in den nächsten Tagen eine Antwort ......
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